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Informationen zu unseren Schonzeiten

In unseren Gewässern gelten folgende gesetzlichen Schonzeiten

Fischart   
Schonmaß  
Schonzeit
 Aal  50 cm  keine
 Hecht  60 cm  15. Februar bis 30.April*  
 Karpfen  35 cm  keine
 Regenbogenforelle  26 cm  15. Dezember bis 15.April  
 Schleie  28 cm  keine
 Zander  60 cm  15. Februar bis 30.April*
 Edelkrebs weiblich **  12 cm  01. Oktober bis 31.Juli
 Edelkrebs männlich **  12 cm  keine

Es gilt eine Fangbegrenzung von zwei Raubfischen pro Tag.

*Raubfischfang (Hecht und Zander)

 Der Raubfischfang ist mit zwei Handangeln in Verbindung mit totem Köderfisch oder das
 Spinnfischen mit einer Handangel erlaubt. Beim Spinnfischen muss die 2. Handangel aus
 dem Wasser genommen werden.

Krebse
Genauere Informationen zur Bestimmung der Krebse findet Ihr hier:

Bestimmungsschlüssel der Flusskrebse

Nachtangeln
 Das Nachtangeln ist im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben für aktive Vereinsmitglieder und Jungfischer
 (alle unter 18-jährigen) in Begleitung eines fischereiberechtigen Erwachsenen erlaubt.

Aalfang
 Das Fischen mit Fischfetzen auf Aal ist erlaubt


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